Alltagsbegleitung in
Karlsbad und der Region

Haushalt, Begleitung, Fahrten – damit Sie so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben.

Die Pflegekasse zahlt

GREEN PLANET ist anerkannt nach § 45a SGB XI. Das bedeutet: Unsere Leistungen sind für Sie in aller Regel kostenfrei.

  • Kein Eigenanteil

    Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu. In den meisten Fällen zahlen Sie nichts dazu.

  • Kein Papierkram

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und nichts einreichen.

  • Fristen im Blick

    Nicht genutzte Entlastungsbeträge können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Für andere Budgets gelten eigene Fristen – wir behalten sie für Sie im Auge.

Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

131 €

im Monat, 1.572 € im Jahr

Für Pflegegrad 1 bis 5 bei häuslicher Pflege. Stand: Juli 2026.

Mehr als nur der Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen weitere Budgets zu – etwa aus der Verhinderungspflege. Was davon für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Das klären wir gemeinsam in einem kurzen Beratungsgespräch.

Noch kein Pflegegrad?

Auch dann sind Sie richtig. Wir begleiten Sie durch den Antrag – von der Vorbereitung bis zur Einstufung.

Beratung anrufen

Für mehr Lebensqualität im Alltag

Von der Haushaltshilfe bis zur sozialen Teilhabe – wir sind da, wo Sie Unterstützung brauchen.

  • Haushaltshilfe

    Unterstützung bei allen Aufgaben im Haushalt – für ein sauberes und sicheres Zuhause.

    • Reinigung der Wohnung
    • Wäschepflege
    • Einkäufe und Besorgungen
    • Zubereitung einfacher Mahlzeiten
    • Haushaltsorganisation
  • Alltagsbegleitung

    Persönliche Begleitung, Gespräche, Spaziergänge und Unterstützung im Alltag.

    • Persönliche Gespräche
    • Spaziergänge und Freizeitgestaltung
    • Begleitung zu Terminen und Aktivitäten
    • Unterstützung bei Alltagsaufgaben
    • Förderung von Selbstständigkeit und Lebensfreude
  • Personenbeförderung

    Sicher und zuverlässig zu Arztterminen, Therapien, Behörden oder Einkäufen.

    • Fahrten zu Arztterminen
    • Therapien und Behandlungen
    • Behörden und Dienstleistungen
    • Einkäufe und Erledigungen
    • Ausflüge und soziale Aktivitäten
  • Soziale Teilhabe

    Förderung von sozialen Kontakten, Freizeitaktivitäten und gesellschaftlicher Teilhabe.

    • Förderung sozialer Kontakte
    • Gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen
    • Unterstützung gegen Einsamkeit
    • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
    • Stärkung des Wohlbefindens
  • Entlastung für Angehörige

    Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige – damit auch Sie einmal durchatmen können.

    • Verlässliche Vertretungsregelungen
    • Planbare Auszeiten für Angehörige
    • Abstimmung mit der Familie
    • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Menschlich. Kompetent. Zuverlässig.

Was wir nicht übernehmen

Damit Sie nicht erst anrufen müssen, um es herauszufinden:

  • Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe
  • Körperbezogene Pflege wie Waschen, Anziehen oder Hilfe beim Toilettengang
  • Pflege rund um die Uhr oder Nachtdienste

Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Sagen Sie uns Bescheid – wir kennen die Dienste in der Region und stellen den Kontakt her.

Sie pflegen einen Angehörigen?

Dann kennen Sie das Gefühl, nie ganz frei zu haben. Wir übernehmen Stunden, die Ihnen gehören – zuverlässig genug, dass Sie wirklich abschalten können.

  • Planbare Auszeiten

    Feste Termine, auf die Verlass ist. Sie wissen Wochen im Voraus, wann Sie frei haben.

  • Verlässliche Vertretung

    Fällt jemand aus, springt das Team ein. Sie müssen nicht kurzfristig alles umwerfen.

  • Abstimmung mit der Familie

    Wir sprechen uns mit Ihnen ab, nicht über Sie hinweg – und melden uns, wenn etwas auffällt.

Anrufen

Kostenlos, unverbindlich, etwa zehn Minuten.

In drei Schritten zur Unterstützung

  1. Schritt 1: Anrufen

    Ein Gespräch – kostenlos und unverbindlich, etwa zehn Minuten. Wir hören zu und beantworten Ihre Fragen.

  2. Schritt 2: Beratung zu Hause

    Wir klären gemeinsam, was Sie brauchen – in Ruhe, bei Ihnen zu Hause.

  3. Schritt 3: Wir kümmern uns

    Die Leistungen starten. Die Abrechnung übernehmen wir – direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Ein starkes, qualifiziertes Team an Ihrer Seite – zuverlässig, flexibel und individuell auf Sie abgestimmt.

  • Feste Ansprechpartner

    Sie wissen immer, wer zu Ihnen kommt – vertraute Gesichter statt ständig wechselnder Kräfte.

  • Hohe Verfügbarkeit & Flexibilität

    Kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und eine Betreuung, die sich Ihrem Alltag anpasst.

  • Etablierte Strukturen

    Regionale Teamleitungen koordinieren jeden Einsatz – zuverlässig und individuell abgestimmt. Gewachsene Strukturen und ein großer Personalstamm sichern die Verlässlichkeit.

  • Persönliche & wertschätzende Betreuung

    Menschlichkeit steht bei uns an erster Stelle – wir nehmen uns Zeit für Sie.

  • Regionale Vernetzung

    Enge Zusammenarbeit mit Partnern, Kommunen und sozialen Institutionen in Ihrer Nähe.

  • Start meist in wenigen Tagen

    Nach dem Erstgespräch geht es in der Regel innerhalb weniger Tage los.

Ihre Teamleitungen

Feste Ansprechpartner mit Namen und direkter Durchwahl – so wissen Sie und Ihre Pflegekasse jederzeit, wer sich um Ihren Einsatz kümmert.

  • Name folgt

    Teamleitung Landkreis Karlsruhe

    Telefon folgt
  • Name folgt

    Teamleitung Stadt Karlsruhe

    Telefon folgt
  • Name folgt

    Teamleitung Enzkreis

    Telefon folgt

„Wir möchten nicht nur Dienstleistungen anbieten, sondern ein verlässlicher Partner sein – für Menschen, Angehörige, Kommunen und soziale Institutionen.“

Gemeinsam. Für Menschen. Für unsere Umwelt.

Wo wir unterwegs sind

Wir sind in der ganzen Region für Sie da – aktuell in Karlsruhe, im Enzkreis und Umgebung. Kurze Wege sind Teil unseres Versprechens, deshalb sind wir schnell bei Ihnen.

Aktuell für Sie im Einsatz

  • Landkreis Karlsruhe
  • Stadt Karlsruhe
  • Enzkreis

Bald auch hier – Anerkennung ist beantragt

  • Stadt Pforzheim demnächst
  • Landkreis Germersheim demnächst
  • Landkreis Südliche Weinstraße demnächst
  • Stadt Landau demnächst
  • Landkreis Emmendingen demnächst
  • Stadt Freiburg demnächst
  • Landkreis Rastatt demnächst
  • Stadt Baden-Baden demnächst

Sie wohnen knapp ausserhalb oder in einer Region, die gerade dazukommt? Rufen Sie trotzdem an – wir schauen, was möglich ist.

Das fragen sich viele

Sie haben eine andere Frage? Rufen Sie einfach an – wir beraten Sie gern persönlich.

Was kostet mich das?
In den meisten Fällen nichts. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu – 131 € im Monat. Diesen Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Ich habe noch keinen Pflegegrad.
Kein Problem. Wir begleiten Sie durch den Antrag – von der Vorbereitung bis zur Einstufung.
Verfällt das Geld, wenn ich es nicht nutze?
Das hängt von der jeweiligen Leistung ab. Nicht genutzte Entlastungsbeträge nach § 45b SGB XI können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Andere Budgets – etwa die Verhinderungspflege – verfallen dagegen schon am 31. Dezember des laufenden Jahres. Was in Ihrem Fall gilt und welche Fristen für Sie zählen, klären wir am besten gemeinsam in einer kurzen Beratung – so verschenken Sie kein Geld.
Binde ich mich langfristig an Sie?
Nein. Sie gehen bei uns keine langfristige Bindung ein und können die Zusammenarbeit jederzeit beenden. So gehen Sie kein Risiko ein und entscheiden immer selbst, wie lange wir Sie begleiten.
Übernehmen Sie auch Pflege im medizinischen Sinn?
Nein. Wir unterstützen im Alltag – Haushalt, Begleitung, Fahrten, Teilhabe. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Hilfe beim Waschen gehören zur Behandlungs- und Körperpflege und sind Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes. Wir stellen den Kontakt gern her.
Muss ich mich sofort entscheiden?
Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und völlig unverbindlich.
Wie schnell können Sie starten?
Meist innerhalb weniger Tage. Rufen Sie an – wir finden gemeinsam einen Termin.
Ändert sich 2027 etwas an der Kostenübernahme?
Möglicherweise. Für 2027 ist eine Pflegereform im Gespräch, die den Entlastungsbetrag umbauen würde. Beschlossen ist davon nichts – bestehende Ansprüche gelten unverändert weiter. Wir beobachten das Verfahren und informieren Sie rechtzeitig, falls sich für Sie etwas ändert. Stand dieser Angabe: Juli 2026.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Kostenlos. Unverbindlich. Persönlich. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

0160 5500914

So erreichen Sie uns

Anerkannt nach § 45a SGB XI · UstA-VO BW

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